Honorar

In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie gerne über voraussichtlich entstehende Kosten. Die telefonische Beratung erfolgt selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Die Erstanamnese dauert ca. 60-90 min. Die dafür anfallenden Kosten werden als Festpreis abgerechnet und betragen 120,-€.

Für folgende Behandlungstermine beträgt mein Beratungshonorar 80 Euro pro Zeitstunde (dies gilt auch bei Folgeberatungen per Skype, E-Mail oder Telefon).

Die im Laufe der Behandlung anfallenden Kosten orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab, d.h. das fällige Honorar wird direkt an mich gezahlt. Nach §4 Nr. 14 UStG ist der Betrag umsatzsteuerfrei.

Die notwendigen Laborkosten werden separat erhoben und direkt mit dem Labor abgerechnet. Die Kosten variieren nach notwendiger Diagnostik, werden aber immer vorher mit Ihnen abgesprochen.

Hintergrundinformation

Privatversicherte, privat Zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patienten:

Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskostengegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Tarifmerkmalen. 

Gesetzlich versicherte Patienten:

Bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt in der Regel keine Übernahme der Heilpraktiker-Behandlungskosten, da Heilpraktiker nicht dem System der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen sind. Im Einzelfall jedoch beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen durch eine freiwillige Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Über die Voraussetzungen für eine solche (teilweise) Übernahme, sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung wenden. 

Lassen Sie sich beraten. Wir haben für Sie und Ihre aktuelle Lebenssituation die passende Therapieempfehlung.

 

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